Teures Studium, arme Mutter – ein Fall über außergewöhnliche Unterhaltsansprüche

Darf ein Jugendlicher ohne Kenntnis seiner grundsätzlich unterhaltspflichtigen Mutter ein rd. 40.000 EUR teures, zweijähriges Studium beginnen, dessen Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wird? Kaum zu glauben.

 

Der Sachverhalt: Ein 21-jähriger fordert von seiner Mutter Unterhalt für die Zeit seiner nachschulischen Ausbildung, obwohl er unstreitig zum 18. Geburtstag ein Sparkonto mit rund 15.000 EUR für genau diesen Zweck von seinen Eltern überreicht bekommen hat (Ausbildungskonto). Damit sollte vorab der Unterhalt für die Zeit der Ausbildung abgegolten sein.

Der junge Mann behauptet, dieses Geld habe er vollständig für die Zahlung von Studiengebühren (insgesamt etwa 25.000 EUR für zwei Jahre) aufwenden müssen, daher brauche er nun zusätzlichen Unterhalt von seinen Eltern. Diese sind geschieden und ob vom Kindsvater überhaupt Unterhalt gefordert wurde oder geleistet wird, spielt für das Gericht bis zum Schluss offensichtlich keine Rolle. Weiterlesen

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