Bei Arbeitnehmern herrscht der Grundsatz vor, dass bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland stets der Weg zum Arbeitsgericht beschritten wird. Gegen viele Kündigungen wird daher Kündigungsschutzklage erhoben. Dies, weil es sich längst herumgesprochen hat, dass die Gerichte auf eine gütliche Einigung drängen. Ein paar tausend Euro Abfindung sind da oftmals drin. Das muss nicht sein. Bereits im Vorfeld, bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch bei Abmahnungen, Kündigungen u. ä. kann der Grundstein für eine erfolgreiche Personalpolitik gelegt werden. Rechtzeitige, juristisch saubere Darlegungen der Verfehlungen des jeweiligen Arbeitnehmers können viele gerichtliche Auseinandersetzungen, wenn auch nicht verhindern, dann jedoch verkürzen und vor allem zum Erfolg bringen.
Gleichzeitig allerdings gibt es auch viele tatsächlich rechtlich unwirksame Kündigungen, in denen der Arbeitnehmer Schutz bedarf. Auch in diesen Fällen muss genau geprüft werden, ob der jeweilige Kündigungsgrund zutreffend und rechtlich wirksam ausgesprochen wurde. Arbeitnehmern, bei denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen ihre rechtlichen Möglichkeiten ebenso kompetent und konsequent bearbeitet wissen.
Eine arbeitsrechtliche Beratung ist daher sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer in jedem Falle sinnvoll.