Zu Lebzeiten
Die meisten Menschen machen sich kaum Gedanken darüber, dass auch sie unerwartet und plötzlich versterben könnten. Daher regeln viele Menschen nicht, jedenfalls nicht in jungen Jahren, was nach dem Ableben mit dem Hab und Gut passieren soll. Jedoch möchten fast alle selber bestimmen, was nach dem Tod mit dem angesparten Vermögen und den Wertgegenständen passiert. Und oftmals widerspricht diese Interessenslage der gesetzlichen Regelung. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass in erster Linie die Abkömmlinge erben, sollten diese nicht mehr leben, deren Abkömmlinge etc. Eine ganze Reihe von Menschen möchten jedoch ihr Vermögen nicht nur an die Abkömmlinge, sondern auch an Freunde, möglicherweise sogar an Organisationen weitergeben. In diesen Fällen empfiehlt sich die Errichtung eines Testamentes.
Das wiederum passt den gesetzlichen Erben oftmals nicht und so ist es ratsam, die Erbfolge umfassend und unangreifbar zu regeln. Dabei ist es empfehlenswert, sich schon zu Lebzeiten professioneller Hilfe zu bedienen. Je größer die Erbmasse, je höher die Abweichung von der gesetzlichen Regelung um so wichtiger ist die anwaltliche Beratung.
Diese kann sogar den Bedachten erbschaftsteuerrechtlichen Vorteile bringen, beispielsweise dann, wenn schon zu Lebzeiten Vermögenswerte überschrieben werden, die nach einer gewissen Frist, dann nicht mehr unter die Erbschaftsteuer fallen. Insgesamt wird dieser Bereich deutlich unterschätzt und ähnlich wie im Familienrecht, können Familien, die bislang friedlichen Umgang miteinander pflegten, zu unerbittlichen Feinden werden. Um solche Familienzwistigkeiten zu umgehen, ist es für den Erblasser schon zu Lebzeiten ratsam, alles so zu regeln, dass es genau seinen (und nur seinen) Vorstellungen entspricht.
Gleichwohl kann es zwischen Erben und Begünstigten oder zwischen den Erben untereinander zu Auseinandersetzungen kommen. Um dem zu begegnen, ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zu erwägen. Diese Person sollte sehr genau ausgewählt werden, eine Vertrauensperson sein! Der Vorteil bei der Einsetzung eines professionellen Testamentsvollstreckers liegt darin, dass zum Einen schnell und rechtlich einwandfrei gehandelt werden wird, zum Anderen die Streitereien sich nicht innerfamiliär abspielen, sondern mit dem (neutralen)jeweiligen Testamentsvollstrecker. Die meisten Erben sind keine Juristen und damit schon aus formalen Gründen mit der Abwicklung überfordert.
Unsere Empfehlung ist daher:
- Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über den Verbleib des Vermögens.
- Machen Sie sich Gedanken darüber, wie dieser Willen umgesetzt werden kann (z. B. Testament).
- Ist es im konkreten Fall sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
- Welche Person kommt hierfür in Frage?
Erbfall eingetreten
Nach dem Todesfall, wenn also der Erbfall eingetreten ist, stellen sich gerade dann, wenn keine anwaltliche Beratung im Vorfeld stattgefunden hat, häufig schwierige Fragen. Die Nachlassgerichte haben möglicherweise keine Informationen über bestehende Testamente. Auch können sie nicht prüfen, ob diese Testamente eigenhändig unterzeichnet wurden, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments testierfähig war usw.
Häufig sind auch Auslegungsfragen zu klären, die die Erbfolge völlig unterschiedlich darstellen. Gerade hier ist es wichtig, die Rechte der Erben zu schützen, jedenfalls dann, wenn sie dem Willen des Erblassers entsprechen. Eine frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Anwalts kann hierbei sehr hilfreich sein. Beispielsweise ist die Frage, wer wann gegen wen Auskunftsrechte hinsichtlich einer Erbschaft hat, in bestimmten Fällen sehr umstritten. Da die Ausschlagungsfrist einer Erbschaft für den Erben lediglich bei sechs Wochen liegt, ist schnelles Handeln erforderlich. Denn vererbt werden nicht nur Guthaben, sondern auch Schulden. Auch hier bedarf es einer kompetenten rechtlichen Beratung, damit am Ende nicht der Erbe für die Schulden des Erblassers aufkommt, obwohl er von dem Minussaldo keine Ahnung hatte.