Im Bereich des Familienrechts ist eine ähnlich hochsensible Vorgehensweise erforderlich, wie beispielsweise im Erbrecht. Denn ähnlich den erbrechtlichen Zwistigkeiten spielen bei innerfamiliären Problemen die Emotionen eine herausragende Rolle. Oftmals werden dabei Konflikte auf dem „Rücken“ der Kinder ausgetragen. Dies – und das muss oberstes Gebot sein – gilt es zu vermeiden. Kinder zu intstrumentalisieren, dient lediglich dem Zweck, eigene Positionen dadurch zu stärken, dass die Gefühle des Partners missbraucht werden. Sachdienlich ist dies allerdings nicht. Insoweit verstehen sich die Kanzlei Mann als Vermittler zwischen den (widerstreitenden) Interessen der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder.
Mit gebotener Bestimmtheit, aber mit wohlwollendem Blick auf das Wohl des Kindes werden von der Kanzlei familienrechtliche Mandate geführt.
So ist es RA Mann bereits häufig gelungen, einvernehmliche Scheidungen herbeizuführen, die eben auf dem Grundsatz des Kindeswohls basieren. Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungs- bzw. das vollumfängliche Sorgerecht können durch die feinfühlige Bearbeitung häufig ohne richterliche Mitwirkung vereinbart werden. Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist, weil dann unter Umständen nur ein Anwalt von Nöten ist, die kostengünstigste Lösung eine bestehende Ehe offiziell scheiden zu lassen.
Nur wenn sich ein beteiligter Ehepartner der gebotenen Einsicht widersetzt und entsprechend zur Eskalation des Konflikts beiträgt, muss mit durchgreifender Härte der aktuellen Rechtsordnung Gültigkeit verschafft werden.