Forderungsmanagement

RechtMM.de_Gesetze_Bild5_300pxIm Rahmen der Geschäftskundenbetreuung übernimmt die Kanzlei bei Bedarf das komplette Forderungsmanagement Ihrer Firma. Sie reichen uns lediglich die Rechnungen herein und wir kümmern uns für Sie darum, dass das Geld auf Ihrem Konto baldmöglichst gutgeschrieben wird. Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Korrespondenz mit dem Schuldner übernimmt die Kanzlei für Sie. Selbst wenn die ggf. notwendige Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolglos bliebe, erhalten Sie einen Titel, mit dem Sie 30 Jahre vollstrecken können. Bei einem Dauerberatungsvertrag übernehmen wir die regelmäßige Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

Wer jedoch das Forderungsmanagement selbst betreiben möchte, kann über die Kanzlei Mann einen Mahnbescheid beantragen, ohne den Schreibtisch zu verlassen. Wir bieten unseren Onlineservice an (siehe Onlineservice Mahnbescheid).

Einen Mahnbescheid beantragt man stets dann, wenn die Forderung klar ist, die Gegenleistung bereits erbracht wurde und auf Geld gerichtet ist. Der Mahnbescheid wird beim zuständigen Gericht beantragt und vom Gericht nur auf die formellen Voraussetzungen geprüft, nicht jedoch inhaltlich. Dieser Mahnbescheid wird seitens des Gerichts dem Schuldner zugestellt. Legt er hiergegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, so kann der Gläubiger einen sog. Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dieser wird dem Schuldner durch das Gericht zugestellt und, sofern er keinen Einspruch hiergegen einlegt, wird er rechtskräftig und wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Aus diesem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann man die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung vom Gegner eintreiben.

Legt der Gegner Widerspruch bzw. Einspruch ein, so wird auf Antrag des Gläubigers das Verfahren vor dem zuständigen Gericht weitergeführt.

Da das Mahnverfahren oftmals ohne Gerichtsverhandlung durchgeführt werden kann und man so schneller an seinen Titel kommt, ist dieser Weg der Forderungseintreibung recht beliebt. Dies auch, weil die Kosten deutlich niedriger sind, als bei einem streitigen Verfahren vor Gericht.