Unternehmen benötigen häufig rechtlichen Rat in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten. Hier zeigt sich der Vorteil, dass die Kanzlei Mann keine Fachanwaltskanzlei ist. Vielmehr legen wir wert darauf, Generalisten zu sein. Gerade bei der Unternehmensberatung wird dieser Vorteil deutlich. Allgemeine Fragen des Gesellschaftsrechts können ebenso kompetent bearbeitet und abgedeckt werden, wie spezielle Fragen des GmbH-Rechts, des Arbeitsrechts oder des Vertrags- bzw. AGB-Rechts. Es gibt jedoch durchaus Situationen, in denen ein Fachanwalt hinzugezogen werden sollte. Aus diesem Grund arbeitet die Kanzlei in einem Netzwerk, sodass befreundete Kanzleien in fachanwaltlicher Hinsicht Zuarbeit leisten können. So ist für den gewerblichen Mandanten gewährleistet, dass er vollumfänglichen Rechtsschutz erhält und trotzdem selbst in tiefspezifisch-juristischen Fragen kompetente Klärung erfährt.
RA Frank-Ulrich Mann
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