Vereine nehmen in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige soziale Rolle ein. Fast jeder dritte Bundesbürger ist mindestens in einem Verein Mitglied. Für die Vereinsführungen, die Vorstände, die teilweise mit nicht unerheblicher Verantwortung über große Geldbeträge verfügen, ist eine rechtlich einwandfreie Geschäftsführung von größter Bedeutung. Denn unter Umständen können Fehler in der Geschäftsführung zu einer Durchgriffshaftung auf die Privatperson des jeweiligen Vorstands führen.
Seit vielen Jahren berät die Kanzlei Mann kleinere und größere Vereine, sowie Verbände in ihrer Tätigkeit nach außen und innen. Auf Wunsch werden auch Hotlines für Vorstands- oder Mitgliederversammlungen angeboten.
Deutlich zunehmend ist die Tätigkeit der Sozietät auch auf dem Bereich Stiftungen.